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AGB

AGB

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann online durch das Anmeldeformular gesendet werden.

2. Leistungen

Der Veranstalter behält sich vor, den Verlauf der Veranstaltung geringfügig zu ändern.

3. Anzahlung/Restzahlung

Um einen Platz zu reservieren, ist eine Anzahlung von € 100,- pro Person mit der Buchung zu leisten. Die Restzahlung auf den Preis ist vor Ort in Bar zu zahlen.

4. Erinerung für die Teilnehmer

Teilnehmer erklären sich mit:
Er/Sie sind grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt. Stellt der Veranstalter fest, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.

5. Veranstalter Rücktritt

Der Veranstalter behält sich vor, aus folgenden Gründen eine Veranstaltung vor Antritt abzusagen: wenn - der Tourguide wegen Erkrankung, Verletzung oder Naturkatastrophe so das fahren unmöglich ist. Sollte dies während der Veranstaltung geschehen, erhält der Teilnehmer seinen anteiligen Preis.

6. Zusicherung der Teilnehmer

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis Führerschein für Motorrad zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Tourguide folgt, und nimmt mit einem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes. Es besteht seitens von uns keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Dem Teilnehmer sind desweiteren die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bekannt. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung teilzunehmen.

7. Versicherungen

Endurogrip-Bosnien empfiehlt seinen Teilnehmern eine Reiseunfallversicherung, Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Versicherung seitens Endurogrip-Bosnien besteht nicht.

8. Reiserücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Er muss dies jedoch schriftlich tun. Der Rücktritt wird an diesem Tage wirksam, an dem die Rücktrittsmeldung beim Endurogrip-Bosnien eingeht. Bei Rücktritt durch den Kunden fallen keine Zusatzgebühren auf. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, jedoch kann die Anzahlung für ein neues Termin verrechnet werden.

9. Teilnehmerzusicherung

Der Teilnehmer bestätigt, dass er Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auch wenn er dem Tourguide folgt, fährt er auf eigene Gefahr und Risiko. Er nimmt mit einem Motorrad an der Veranstaltung teil, das im fahrsicheren Zustand ist und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Regeln der Straßenverkerhrsordnung sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes sind dementsprechend anzuwenden. Der Teilnehmer ist für die Rücksichtnahme der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Dem Teilnehmer sind die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bewusst. Der Teilnehmer nimmt mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung an der Veranstaltung teil.

10. Beachtung von Anweisungen

Den Anweisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Dies gilt auch für dessen Beauftragte und Helfer. Der Tourguide hat das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung- ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr- von der weiteren Veranstaltung auszuschließen, wenn er gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen verstößt oder auch wenn er die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Außerdem kann der Teilnehmer dann für den entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.

11. Haftung

Alle Teilnehmer verzichten durch Ihre Unterschrift gegenüber dem Veranstalter, sowie dessen Beauftragten und Helfern auf Schadenersatzansprüche aus allen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Personen- Sach- oder anderen Schäden. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer erklärt damit weiteres, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Der Unterzeichnende stellt Endurogrip-Bosnien und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Endurogrip-Bosnien übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Wir haften nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch Endurogrip-Bosnien verursacht wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den dreifachen Preis beschränkt. Sollten einzelne Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt nicht durchführbar sein, so ist Endurogrip-Bosnien zur Erstellung eines Ersatzprogrammes berechtigt. Eine Preisminderung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Desweiteren übernimmt der der Veranstalter keinerlei Haftung für Bußgelder/Strafen, die auf der Veranstaltung anfallen könnten. Sollte der Teilnehmer den Tourguide bitten, sein Motorrad auf der Veranstaltung, über z.B. eine schwierige Passage zu fahren, besteht durch den Veranstalter oder Tourguide keinerlei Haftung für entstehende Schäden, z.B. bei einem Sturz. Jegliche Haftung des Veranstalters für allfällige Unfallfolgen (Beschädigung der Kleider, Sachschäden Körperverletzung, Invalidität, sowie Tod) ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Mit seiner Anmeldung und Verzichtserklärung bestätigt der Teilnehmer, dieses Risiko selbst zu tragen und dafür hinreichend versichert zu sein. Sollte ein Teilnehmer während der Veranstaltung verletzt werden, erklärt er sich mit einer allenfalls erforderlichen medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen einverstanden. All diese Maßnahmen werden durch den Veranstalter in bestem Wissen sowie in dessen Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Unfallversicherung bzw. andere Versicherungen gedeckt sind.

12. Haftungsverzichterklärung

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Kunde folgender Erklärung zu:
Über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten abseits der Straße bin ich mir voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin für meine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn ich den Trainings- bzw. den Tourenvorschlägen des Veranstalters, Helfer, Fahrer oder irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, folge. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen noch der Geländebesitzer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass Endurogrip-Bosnien auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme noch folgender Tagestouren hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber Endurogrip-Bosnien geltend machen, da die Verletzung/Erkrankung in meinen eigenen Risikobereich fällt und Endurogrip-Bosnien die Leistungen weiterhin bereitstellt. Desweiteren bin ich für Schäden, die ich anderen zufüge, selbst zivil- und strafrechtlich verantwortlich. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln des entsprechenden Reiselandes zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und verfüge über ein amtlich zugelassenes Motorrad und einen gültigen Führerschein. Ich bin selbst für das Tragen meiner Schutzkleidung verantwortlich.

13. Reklamation

Dem Veranstalter oder dem Tourguide sind haftungsbegründende Reklamationen gleich und vor Ort mitzuteilen und spätestens innerhalb drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.

14. Versicherung

Eine Versicherung seitens Endurogrip-Bosnien besteht nicht!

15. Verleih von Enduros und Ausrüstung

Motorräder werden auf Anfrage von Endurogrip-Bosnien zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die durch Verschulden des Teilnehmers entstehen, muss dieser aufkommen. Vorbestehende Mängel sind zu melden. Die Schutzausrüstung kann ebenfalls ausgeliehen werden. Der Teilnehmer ist für Schäden an der geliehenen Schutzausrüstung selbst verantwortlich.

16. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Endurogrip-Bosnien die aufgenommenen Bilddokumentationen für eigene Werbezwecke verwenden, veröffentlichen und weitergeben darf.

17. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird für beide Teile Bosnien vereinbart.

18. Veranstalter

Endurogrip-Bosnien

Kontakt

Franjo Miličević
Mob/WhatsApp: +387 63 111 188
Email: endurobu@gmail.com

Wo sind wir?

Crnice 6a, Bugojno 70230
Bosnia and Herzegovina